Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 5 Abs. 2 ÜV (UeO Nr. 29a)

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2022 165 · 23.11.2023AbgewiesenEine Schneebar in einer gemäss Überbauungsordnung ausgeschiedenen Beschneiungsfläche ist unzulässig, wenn sie den Schneesportbetrieb an einem neuralgischen Knotenpunkt von Skipisten beeinträchtigt (Art. 5 Abs. 2 ÜV zur UeO Nr. 29a); die Prüfung einer Ausnahmebewilligung nach Art. 37a und Art. 24 ff. RPG erübrigt sich, sobald das…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.