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Art. 5 Abs. 2 RPG

18 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

17%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_275/2025 · 29.06.2026AbgewiesenEine Denkmalschutzmassnahme nach Art. 17 Abs. 2 RPG führt nur dann zu einer materiellen Enteignung, wenn die verbleibenden Nutzungsmöglichkeiten des Grundstücks nicht mehr bestimmungsgemäss und wirtschaftlich sinnvoll sind. Massgebend ist eine Gesamtbetrachtung der Parzelle, nicht eine separate Bewertung einzelner Gebäude.EnteignungVGer ZH VR.2024.00004 · 10.04.2025AbgewiesenDie integrale Unterschutzstellung einer historischen Villa verhindert keine wirtschaftlich sinnvolle Nutzung, wenn Wohnnutzung weiterhin zulässig bleibt und ein Zusatzbau möglich ist; ein Wertverlust von 37 % bzw. 42 % erreicht die Schwelle für eine materielle Enteignung nicht. Das Vorliegen eines Sonderopfers wird verneint, weil der…EnteignungUmnutzung / ZweckänderungVGer ZH VR.2024.00002 · 27.03.2025AbgewiesenBei Denkmalschutzmassnahmen, die lediglich die Verminderung der baulichen Nutzung und nicht deren vollständige Aufhebung zur Folge haben, liegt ein entschädigungspflichtiger Entzug wesentlicher Eigentumsbefugnisse nur vor, wo die Massnahme eine bestimmungsgemässe, wirtschaftlich sinnvolle und gute Nutzung der betroffenen Liegenschaft…EnteignungBGer 1C_275/2022 · 27.11.2024GutgeheissenEine Auszonung aus der Bauzone stellt nur dann eine materielle Enteignung dar, wenn die Überbauung in naher Zukunft mit hoher Wahrscheinlichkeit hätte realisiert werden können. Bei langjähriger Untätigkeit der Eigentümerschaft und fehlender Realisierungswahrscheinlichkeit liegt kein entschädigungspflichtiger Tatbestand vor.AuszonungOrtsplanungsrevisionEnteignungBGer 1C_42/2023 · 25.03.2024AbgewiesenBei formeller Teilenteignung muss ein adäquater Kausalzusammenhang zwischen der Enteignung und einem mittelbaren Schaden bestehen; die Vergleichsmethode zur Verkehrswertermittlung ist auch bei wenigen Vergleichspreisen zulässig, sofern diese sorgfältig geprüft werden.EnteignungVGer ZH VR.2022.00002 · 14.03.2024AbgewiesenDie umfassende Unterschutzstellung einer Liegenschaft als Denkmalschutzobjekt begründet keine materielle Enteignung, wenn das Grundstück trotz eines Wertverlusts von 44,6 % weiterhin als wirtschaftlich sinnvoll nutzbare Wohnliegenschaft zu würdigen ist. Der Tatbestand der materiellen Enteignung richtet sich nicht nach einem festen…EnteignungAppGer BS VD.2021.219 · 08.02.2023RückweisungDie Sonderverjährungsregeln von §§ 125 f. des kantonalen Bau- und Planungsgesetzes (BPG) gelten für Nutzungsplanungen und können weder direkt noch analog auf Entschädigungsansprüche aus materieller Enteignung infolge Eintragung eines Einzelobjekts in das Denkmalverzeichnis mittels Verfügung angewendet werden; massgebend bleibt die…EnteignungOrtsplanungsrevisionBGer BGE 149 II 368 · 01.01.2023RückweisungDie Zuweisung eines Grundstücks zu einer Zone für Bauten im kommunalen Interesse (ZEIC) im Rahmen der erstmaligen Schaffung einer RPG-konformen Planung kommt einer Nichteinzonung gleich und kann eine materielle Enteignung darstellen, wenn die Parzelle dem freien Markt entzogen und zur Übernahme durch die Gemeinde bestimmt wird.UmzonungEnteignungEinzonungAuszonungVGer AG WBE.2021.146 · 23.03.2022GutgeheissenDie RPG-Revision von 2012 hat den Eigentumsinhalt nicht neu umschrieben, weshalb Rückzonungen aus bundesrechtskonform ausgeschiedenen Bauzonen grundsätzlich als entschädigungspflichtige Auszonungen und nicht als entschädigungslose Nichteinzonungen zu qualifizieren sind. Eine Auszonung, die dem Eigentümer mehr als die Hälfte des…AuszonungEnteignungEinzonungOrtsplanungsrevisionPlanungszoneBGer 1C_358/2020 · 09.07.2021AbgewiesenDer Erlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG ist zulässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Eine Interessenabwägung ist auch dann erforderlich, wenn die Planungszone nach Einreichung eines Baugesuchs erlassen wird.PlanungszoneUmzonungBaubewilligungBGer 1C_275/2018 · 15.10.2019AbgewiesenDie Nichteinzonung eines Grundstücks in eine Bauzone löst in der Regel keine Entschädigungspflicht aus, sofern die ursprüngliche Zonenplanung nicht bundesrechtskonform war und kein Einzonungsgebot oder schutzwürdiges Vertrauen auf eine Einzonung bestand.OrtsplanungsrevisionAuszonungEinzonungGestaltungsplanPlanungszoneEnteignungBGer 1C_412/2018 · 31.07.2019AbgewiesenDie Umzonung von einer Abbauzone in eine Rekultivierungszone bewirkt eine materielle Enteignung, wenn eine hohe Realisierungswahrscheinlichkeit einer gewerblichen Nutzung (hier: Deponiebetrieb) besteht und diese durch den Eingriff wirtschaftlich sinnlos wird. Das Abbauverbot hingegen begründet keine Entschädigungspflicht, da die…UmzonungOrtsplanungsrevisionBaubewilligungEnteignungBGer 1C_653/2017 · 12.03.2019AbgewiesenEine Teilauszonung aus einer bundesrechtskonformen Bauzone kann eine materielle Enteignung darstellen, wenn die betroffene Teilfläche selbstständig nutzbar war und die Nutzungsmöglichkeit in einem Mass eingeschränkt wird, das entschädigungslos nicht mehr hinnehmbar ist.UmzonungAuszonungGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionEnteignungBGer 1C_473/2017 · 03.10.2018GutgeheissenDie Umzonung von einer Freihaltezone für Sportanlagen in eine Erholungszone für Familiengärten kann eine materielle Enteignung darstellen, wenn dem Eigentümer eine wesentliche Befugnis entzogen wird. Die Entschädigungspflicht ist zu prüfen, wenn eine bestimmungsgemässe, wirtschaftlich sinnvolle Nutzung nicht mehr erhalten bleibt. Die…UmzonungEnteignungBGer 1C_149/2018 · 13.09.2018AbgewiesenDie Planungszone ist verhältnismässig, da das öffentliche Interesse an der Sicherung der Planungsfreiheit der Gemeinde das private Interesse der Grundeigentümerin an der sofortigen Realisierung ihres Bauprojekts überwiegt, insbesondere bei einer befristeten Dauer von drei Jahren.UmzonungPlanungszoneBGer 1C_287/2016 · 05.01.2017AbgewiesenDer Erlass einer Planungszone nach Art. 27 RPG ist rechtmässig, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruht, im öffentlichen Interesse liegt und verhältnismässig ist. Die Planungszone dient der Sicherung der Entscheidungsfreiheit der Planungsbehörden und ist auch bei bestehenden Gestaltungsplänen zulässig, sofern keine Zusicherung…PlanungszoneOrtsplanungsrevisionAuszonungGestaltungsplanBGer 1A.129/2002 · 09.04.2003AbgewiesenDas öffentliche Interesse am Schutz eines regional bedeutenden Flachmoor-Biotops überwiegt die privaten Eigentumsinteressen, selbst bei teilweise beeinträchtigter Moorqualität und früherer Bauzonenzuteilung, sofern die Schutzmassnahmen verhältnismässig sind.EnteignungBGer BGE 118 IB 341 · 30.11.1992AbgewiesenDie Nichteinzonung von Rebland in die Bauzone bewirkt nur ausnahmsweise eine materielle Enteignung, wenn besondere Umstände wie weitgehend überbautes Land, gewässerschutzrechtliche Erschliessbarkeit oder gewichtige Vertrauensschutzgesichtspunkte vorliegen. Im vorliegenden Fall fehlen diese Voraussetzungen.EinzonungAuszonungOrtsplanungsrevisionEnteignung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.