Art. 5 Abs. 1quinquies RPG
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VGer AG WNO.2023.3 · 03.02.2025AbgewiesenKantone und Gemeinden sind nach Art. 5 Abs. 1 RPG (in der bis 1. Juli 2025 geltenden Fassung) und der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (BGE 147 I 225) nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, einen Mehrwertausgleich auch für Um- und Aufzonungen innerhalb der Bauzone vorzusehen; ein kommunales Mehrwertabgabereglement, das solche…MehrwertabgabeUmzonungAufzonungSondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.