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Art. 5 Abs. 1 Anhang I FZA

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2026.00286 · 10.06.2026AbgewiesenEine ausländische strafrechtliche Verurteilung wegen qualifizierter Förderung rechtswidriger Einreise (organisierte Schleuserkriminalität) kann nach Art. 5 Abs. 1 Anhang I FZA als Grundlage für die Verweigerung einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA herangezogen werden, wenn eine erhebliche und konkrete Rückfallgefahr besteht. Eine kurze…VGer ZH VB.2026.00068 · 11.03.2026GutgeheissenEinem EU-Bürger mit Arbeitnehmerstatus kommt kraft des Freizügigkeitsabkommens grundsätzlich ein prozeduraler Aufenthalt während hängiger Bewilligungsverfahren zu; der Entzug der aufschiebenden Wirkung ist nur bei qualifizierten, überwiegenden öffentlichen Interessen zulässig und muss verhältnismässig sein. Wiederholte Vermögensdelikte…VGer ZH VB.2024.00297 · 06.02.2025AbgewiesenEin Aufenthaltsanspruch gestützt auf Art. 8 Abs. 1 EMRK setzt bei einer kinderlosen Konkubinatsbeziehung eine langdauernde und gefestigte Partnerschaft voraus; ein ausländischer Registereintrag (hier: katalanische «beständige Partnerschaft») vermag diesen Beweis allein nicht zu erbringen, wenn er keine Rückschlüsse auf Dauer und…VGer BE 100 2021 85 · 07.03.2023AbgewiesenDie Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA ist bei einer Verurteilung zu 36 Monaten Freiheitsstrafe, erheblicher Vorstrafenlast und aktueller Rückfallgefahr auch gegenüber EU-Staatsangehörigen verhältnismässig und mit dem Freizügigkeitsabkommen vereinbar.

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.