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Art. 49 BV

6 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_401/2024 · 30.04.2026AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten der wohnpolitischen und raumplanerischen Ziele der Stadt Zürich aus: Die Erhaltung von preiswertem Erstwohnraum und die Förderung der Wohnlichkeit in Quartieren wogen schwerer als die wirtschaftlichen Interessen der Anbieterinnen von kurzfristig vermieteten Business-Apartments.BGer 1C_235/2023 · 11.03.2024AbgewiesenDie Umnutzung von Wohnungen in möblierte Residenzen ohne Bewilligung verstösst gegen kantonales Recht (LDTR, LCI) und kann mit sofortiger Nutzungsuntersagung und Rückführung in ordentliche Mietverhältnisse sanktioniert werden. Die kantonale Regelung zur Erhaltung des Wohnraums ist mit Bundesrecht, insbesondere der Eigentumsgarantie und…Umnutzung / ZweckänderungBaubewilligungBGer 1C_576/2018 · 13.12.2019AbgewiesenDie Zonenkonformität einer gewerblichen Tätigkeit in einer Dorfzone ist unabhängig von den Immissionsgrenzwerten der LPE zu prüfen; die Raumplanung kann Aktivitäten aufgrund abstrakter Kriterien (z. B. Lärm, Verkehr) verbieten, selbst wenn die LPE-Grenzwerte nicht überschritten werden.BaubewilligungOrtsplanungsrevisionVGer AG WBE.2018.456 · 01.10.2019GutgeheissenDie kantonale Kompensationspflicht gemäss §119 Abs. 2 Satz 2 BauG (AG), wonach die Bewilligung für eine Eindolung davon abhängig zu machen ist, dass im gleichen Gebiet ein Gewässer offengelegt wird, gilt nur für Neueindolungen, nicht für Ersatzeindolungen nach Art. 38 Abs. 2 lit. e GSchG.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_132/2015 · 16.08.2017GutgeheissenDie kantonale Regelung eines Freibetrags von CHF 100'000.-- für die Mehrwertabgabe nach Art. 93 LST (TI) verstösst gegen Art. 5 Abs. 1quinquies Bst. b RPG, da dieser nicht den Kosten der Erhebung entspricht und den Gleichheitsgrundsatz (Art. 8 BV) verletzt.MehrwertabgabeEinzonungBGer 1C_36/2011 · 08.02.2012GutgeheissenDie Gemeinde darf im Rahmen ihrer Nutzungsplanung fossil-thermische Kraftwerke ausschliessen, sofern überwiegende raumplanerische Interessen vorliegen. Eine kommunale Ausnahmebestimmung mit einem Gesamtwirkungsgrad von 85 % ist jedoch unverhältnismässig und widerspricht den Grundrechten.Ortsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.