Art. 49 Abs. 2 lit. a BauG
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VGer SG B 2018/69 · 19.11.2018AbgewiesenDie K.__-strasse stellt als Zufahrtsweg gemäss VSS-Norm SN 640 045 eine hinreichende strassenmässige Erschliessung für das geplante Einfamilienhaus dar, da die konkreten örtlichen und verkehrstechnischen Verhältnisse sowie die geringen Verkehrsmengen dies rechtfertigen. Abweichungen von VSS-Normen sind im Einzelfall verhältnismässig.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.