Art. 49 Abs. 2 BauG BE
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer BE 100 2025 137 · 28.07.2026AbgewiesenKosten einer baupolizeilichen Intervention können der Grundeigentümerin nur insoweit auferlegt werden, als die Massnahmen sachlich notwendig waren; unnötiger Mehraufwand infolge Abweichung vom gesetzlich vorgesehenen Verfahren ist nicht verursachergerecht überwälzbar.Wiederherstellung / RückbauVGer BE 100 2020 31 · 04.05.2020NichteintretenEine Beschwerde gegen eine abgelehnte vorsorgliche Massnahme (Baustopp) ist mangels schutzwürdigen Interesses unzulässig, wenn der Entscheid in der Hauptsache bereits ergangen und rechtskräftig geworden ist, bevor die Zwischenverfügung beim Verwaltungsgericht angefochten wird.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.