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Art. 49 Abs. 1 LPAmm (TI)

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer TI 52.2024.443 · 06.11.2024Besonderer AusgangVeräussern die Bewilligungsinhaber das Baugrundstück während des Rechtsmittelverfahrens und erwerben die neuen Eigentümer die Liegenschaft ausschliesslich zu Wohnzwecken ohne Interesse an der streitigen Nutzungsänderungsbewilligung, verliert das Verfahren seinen Gegenstand; der Rekurs ist vom Rollenverzeichnis abzuschreiben und…BaubewilligungUmnutzung / Zweckänderung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.