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Art. 49 Abs. 1 BV

13 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

46%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00517 · 09.07.2026AbgewiesenDen Gemeinden fehlt die Kompetenz, für ausländische Personengruppen kommunale Existenzsicherungsleistungen zu schaffen, die über das abschliessend geregelte kantonale und eidgenössische Fürsorgerecht hinausgehen. Eine kommunale Überbrückungs- und Basishilfe, die migrationsrechtliche Vollzugsmassnahmen verzögert oder die Meldepflicht der…BGer 1C_443/2025 · 18.02.2026Teilweise gutgeheissenEin kommunales Kaskadenmodell zur Standortregelung von Mobilfunkantennen ist grundsätzlich zulässig, sofern es auf einer globalen Interessenabwägung basiert und die konkrete territoriale und planerische Situation berücksichtigt. Eine Prioritätsstufe, die eine starre 100-Meter-Schutzzone um Schulgebäude vorsieht, verstösst jedoch gegen…GestaltungsplanBGer 1C_499/2025 · 18.02.2026Teilweise gutgeheissenDie Priorität III des Art. 27bis NAPR (100-m-Schutzzone um sensible Gebäude) verletzt das Prinzip der Vorrangigkeit des Bundesrechts, da die Schutzbedürfnisse von Schulen bereits erschöpfend durch das Bundesumweltrecht (ORNI) geregelt sind und die starre Distanzregelung die Standortwahl für Mobilfunkantennen unnötig einschränkt.GestaltungsplanOrtsplanungsrevisionVGer ZH AN.2025.00002 · 16.12.2025GutgeheissenEine kommunale Regelung, die die Videoüberwachung des öffentlichen Grunds durch Private grundsätzlich verbietet und Ausnahmen nur bei erheblicher Gefahr für Leib, Leben oder Sachen mit grosser Schadensfolge zulässt (Art. 10bis Abs. 1 lit. a DSV), verstösst gegen das Verhältnismässigkeitsgebot (Art. 36 Abs. 3 BV), weil sie einen fairen…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer ZH VB.2023.00128 · 18.03.2025Teilweise gutgeheissenDie Inhaberin eines Kaufrechts ist zur Anfechtung einer Baubewilligung für das benachbarte Grundstück legitimiert, wenn ihr Verzicht auf ein Rechtsmittel faktisch einem vorgängigen, ohne Sachkenntnis erfolgten Rechtsmittelverzicht gleichkäme, der im öffentlichen Verfahrensrecht nicht zu berücksichtigen ist. Ein Gestaltungsplan vermag…BaubewilligungAusnahmebewilligungGestaltungsplanVGer AG WNO.2023.3 · 03.02.2025AbgewiesenKantone und Gemeinden sind nach Art. 5 Abs. 1 RPG (in der bis 1. Juli 2025 geltenden Fassung) und der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (BGE 147 I 225) nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, einen Mehrwertausgleich auch für Um- und Aufzonungen innerhalb der Bauzone vorzusehen; ein kommunales Mehrwertabgabereglement, das solche…MehrwertabgabeUmzonungAufzonungSondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionVGer ZH VB.2022.00569 · 13.06.2024Teilweise gutgeheissenDas Vorhandensein einer Aufenthaltsbewilligung ist nach Art. 79a StGB keine Voraussetzung für den Strafvollzug in Form der gemeinnützigen Arbeit; kantonale und interkantonale Richtlinien (OSK-Richtlinien), die ein Aufenthaltsrecht als zusätzliche Bedingung statuieren, sind bundesrechtswidrig. Personen ohne Aufenthaltsberechtigung sind…BGer 1C_245/2023 · 14.03.2024AbgewiesenEine kommunale Initiative, die die Standortpriorisierung von Mobilfunkantennen regelt, ist ungültig, wenn sie die Installation in der Bauzone praktisch unmöglich macht und damit gegen das Bundesrecht verstösst, wonach Mobilfunkantennen prioritär in der Bauzone errichtet werden müssen.BaubewilligungVGer BE 100 2020 23 · 17.12.2020Teilweise gutgeheissenEin Neubau innerhalb des übergangsrechtlichen Gewässerraums (Art. 41c Abs. 1 GSchV) ist nicht baubewilligungsfähig, wenn die Parzelle weder in einem dicht überbauten Gebiet liegt noch eine Baulücke im Sinn von Art. 41c Abs. 1 Bst. abis GSchV darstellt; der Begriff «dicht überbaut» ist restriktiv auszulegen und setzt mehr als eine…BaubewilligungAusnahmebewilligungKGer LU 7H 18 142 · 28.06.2019AbgewiesenEine Gemeindeinitiative, die eine Nutzungsplanänderung von der Gestaltungsplanpflicht zur Bebauungsplanpflicht verlangt, verletzt das bundesrechtliche Prinzip der Planbeständigkeit (Art. 21 Abs. 2 RPG), wenn seit der Planfestsetzung keine erheblichen rechtlichen oder tatsächlichen Veränderungen der raumordnungsrelevanten Verhältnisse…GestaltungsplanSondernutzungsplanOrtsplanungsrevisionBGer 1C_289/2017 · 16.11.2018AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen kommunaler Planungshoheit und bundesrechtlichen Gewässerschutzvorgaben fällt zugunsten des Gewässerschutzes aus, wenn die Gemeinde die Voraussetzungen für Ausnahmen von den Mindestbreiten des Gewässerraums nicht rechtsgenügend darlegt.OrtsplanungsrevisionVGer AG WBE.2016.424 · 07.04.2017RückweisungIn Fahrbahnschächten platzierte optisch-elektrische Umwandler (µCANs) für Glasfaser-Kupfer-Verbindungen bilden Leitungsbestandteil im Sinne von Art. 35 Abs. 1 FMG; die Bewilligungsvoraussetzungen beurteilen sich ausschliesslich nach Bundesrecht, für entgegenstehendes kantonales Baurecht (§§ 103 ff. BauG) bleibt kein Raum.BaubewilligungBGer 1C_444/2015 · 14.03.2016AbgewiesenDer übergangsrechtliche Gewässerraum nach Art. 41a Abs. 2 lit. a ÜbBst GSchV ist auch bei eingedolten Gewässern freizuhalten, sofern kein dicht überbautes Gebiet vorliegt. Eine Ausnahmebewilligung nach Art. 41c Abs. 1 lit. a GSchV setzt voraus, dass das Areal als dicht überbautes Gebiet qualifiziert werden kann.BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.