Art. 49 Abs. 1 BauG
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VGer SG B 2021/12 · 19.08.2021GutgeheissenEine Mobilfunkanlage auf einem Grundstück in der Wohn-Gewerbe-Zone ist als hinreichend erschlossen zu betrachten, wenn die bestehende Zufahrtssituation keine baulichen Änderungen oder relevanten Mehrverkehr verursacht und die Baustellenerschliessung anderweitig (z. B. per Helikopter) sichergestellt werden kann.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.