Art. 48 NAPR
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer TI 52.2023.80 · 25.01.2023Teilweise gutgeheissenDie Haltung von 40 Agaporniden (Unzertrennlichen) in einer Aussenvoliere überschreitet die Schwelle einer bloss freizeitlichen, wohnbegleitenden Tierhaltung und ist in der Wohnzone R2 nicht zonenkonform. Für eine Haltung von höchstens 6 Exemplaren kann die Baubewilligung unter Auflagen erteilt werden, da die Lärmimmissionen dann als…BaubewilligungVGer TI 52.2021.56 · 07.01.2021RückweisungBei der Beurteilung einer Baubewilligung ist das im Zeitpunkt des Entscheids geltende Recht anwendbar, sofern es für den Bewilligungswerber günstiger ist (lex mitior). Wird der Gewässerraum durch eine Nutzungsplanrevision nachträglich verbindlich auf ein Mass festgelegt, das das Projekt einhält, entfällt die Notwendigkeit einer…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.