Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 48 Abs. 1 StrG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2017/113 · 26.09.2018AbgewiesenDie Enteignung für ein Kantonsstrassenprojekt ist zulässig, wenn das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit und dem Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer das private Interesse an der Erhaltung des Grundeigentums überwiegt und keine gleichwertigen Alternativen bestehen.EnteignungBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.