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Art. 47 OAT

15 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_530/2024 · 25.06.2025AbgewiesenDie Anordnung einer kantonalen Reservationszone auf einer überdimensionierten Bauzone ist rechtmässig, wenn sie der Einhaltung von Art. 15 Abs. 2 RPG dient und die Planungsfreiheit der Behörden sichert, ohne unverhältnismässig in das Eigentum einzugreifen.PlanungszoneBGer 1C_333/2023 · 15.03.2024AbgewiesenEin Plan d'affectation spécial für eine Motocross-Piste ausserhalb der Bauzone ist nur zulässig, wenn die Standortgebundenheit der Anlage nach Art. 24 LAT nachgewiesen wird, insbesondere durch den Ausschluss alternativer Standorte in der Bauzone oder auf bestehenden Anlagen.SondernutzungsplanBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_545/2022 · 21.11.2023AbgewiesenDie Interessenabwägung zugunsten des öffentlichen Interesses an einer verbesserten Mobilitätsverbindung (Schulverkehr, Regionalverkehr, Tourismus) überwiegt die privaten Interessen der Grundeigentümer:innen, sofern die Variantenprüfung umfassend und die Gewichtung der Kriterien nachvollziehbar erfolgt.OrtsplanungsrevisionBGer 1C_288/2022 · 09.10.2023AbgewiesenDie Umzonung von Flächen aus der Landwirtschaftszone für öffentliche Einrichtungen (Schulbauten, Parkplatz) ist zulässig, wenn die kantonale Mindestfläche für SDA eingehalten wird und eine vollständige Interessenabwägung nach Art. 30 Abs. 1bis OAT stattgefunden hat.UmzonungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_438/2021 · 30.06.2022AbgewiesenEine partielle Revision des kommunalen Bau- und Zonenreglements ist zulässig, wenn sich die Umstände im Sinne von Art. 21 Abs. 2 LAT massgeblich verändert haben, insbesondere durch neue gesetzliche Vorgaben wie das Zweitwohnungsgesetz oder den kantonalen Richtplan.OrtsplanungsrevisionRichtplanungBGer 1C_556/2021 · 08.06.2022AbgewiesenDie Interessenabwägung zur Ausweisung einer Zone für gewerbliche Aktivitäten muss vollständig sein, insbesondere unter Berücksichtigung regionaler Bedürfnisse und der Anforderungen des ISOS. Ein unvollständiger Abwägungsprozess führt zum Rückweis an die Vorinstanz.BGer 1C_565/2020 · 04.03.2022AbgewiesenDie nach einem Rückweisungsentscheid des Bundesgerichts ergänzten Unterlagen (Art. 47 OAT und RIE) genügen den Anforderungen an die Begründung des Projekts, die Verkehrsfrage und die Lärmbelastung. Die Vorinstanz hat die Einhaltung der Umweltvorschriften (Art. 25 LPE, Art. 9 OPB) zu Recht bejaht.GestaltungsplanBaubewilligungOrtsplanungsrevisionBGer 1C_314/2020 · 10.05.2021AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten der Schaffung einer temporären Aufenthaltsfläche für Schweizer Fahrende aus, da der Standort trotz Einschränkungen (Bauverbotszone, Waldrand, Hochspannungsleitungen) als am besten geeignet erschien und ein kantonales Interesse an der Umsetzung der völkerrechtlichen Verpflichtungen zur…OrtsplanungsrevisionBaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_489/2019 · 01.12.2020GutgeheissenDie Adoption eines Sondernutzungsplans mit industriell-gewerblicher Zone ist unzulässig, wenn die Auswirkungen auf das Grundwasser und die gemäss Art. 20 LEaux zu definierenden Schutzzonen um einen Captage nicht hinreichend geprüft wurden.GestaltungsplanSondernutzungsplanBGer 1C_274/2019 · 28.09.2020GutgeheissenEin Teilnutzungsplan (PPA) für ein Skigebiet muss die Zugangsregelungen zu den geplanten Zonen und Infrastrukturen bereits im Planungsstadium ausreichend prüfen, insbesondere wenn geschützte Naturgebiete betroffen sind. Die Abgrenzung von Bundesinventaren (z. B. Hochmoore) darf nicht ohne sachliche Begründung von den bundesrechtlichen…SondernutzungsplanBGer 1C_327/2019 · 11.06.2020AbgewiesenDie Einzonung einer Parzelle in eine Zone d'ancienne localité (ZAL) zur Erhaltung von Zwischenräumen und Schutz des Ortsbildes ist rechtmässig, wenn sie auf einer korrekten Interessenabwägung gemäss Art. 33 Abs. 3 lit. b LAT basiert und die kantonale Rekursinstanz ihren vollen Prüfungsumfang wahrt.GestaltungsplanEinzonungRichtplanungBGer 1C_532/2019 · 18.05.2020AbgewiesenDie Einrichtung einer Reservationszone zur Redimensionierung überdimensionierter Bauzonen ist rechtmässig, wenn sie der Erfüllung einer gesetzlichen Planungspflicht (Art. 15 Abs. 2 LAT) dient und die betroffenen Parzellen nicht zum urbanisierten Gebiet gehören.PlanungszoneRichtplanungBGer 1C_449/2018 · 16.04.2020GutgeheissenDie Schaffung einer Reservationszone nach Art. 27 LAT zur künstlichen Redimensionierung der Bauzone ist unzulässig. Sektoren, die einer Detailplanungspflicht nach kommunalem Recht unterliegen, sind als Bauzonen zu behandeln und müssen bei der Berechnung der Bauzonenfläche nach Art. 15 LAT berücksichtigt werden.OrtsplanungsrevisionGestaltungsplanEinzonungBGer 1C_515/2014 · 22.06.2016Teilweise gutgeheissenDie Planungsbehörde muss im Rahmen der kantonalen Nutzungsplanung eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung (EIE) für alle relevanten Auswirkungen eines Projekts durchführen, auch wenn Teile davon später in einer Bundesverfahren (PAP) geprüft werden. Eine unvollständige Projektbegründung und fehlende Abklärung von induzierten…GestaltungsplanBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneOrtsplanungsrevisionBGer 1C_276/2015 · 29.04.2016GutgeheissenDie Umzonung von einer sensiblen Zone R1 in eine Zone R2 mit erhöhter Dichte und Gebäudehöhe in einem ISOS-geschützten Bereich verletzt Art. 6 Abs. 1 LPN und die OISOS, wenn die Interessenabwägung unvollständig ist und keine überwiegenden öffentlichen Interessen die Beeinträchtigung des Schutzguts rechtfertigen.UmzonungGestaltungsplanOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.