Art. 47 BauG (BE)
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2016 319 · 09.03.2017AbgewiesenDie nachträgliche Baubewilligung für eine Terrassennutzung auf dem Garagendach ist zu verweigern, wenn die kommunalrechtlichen Grenzabstandsvorschriften verletzt sind und kein gültiges Näherbaurecht besteht. Eine Wiederherstellungsverfügung, die den Rückbau grenzabstandsverletzender Elemente anordnet, ist verhältnismässig, auch wenn die…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauVGer BE 100 2016 32 · 10.05.2016AbgewiesenEin nachträgliches Baugesuch ist nach Art. 46 Abs. 2 lit. b BauG (BE) ausgeschlossen, wenn über das Bauvorhaben bereits rechtskräftig entschieden worden ist; vorbehältlich geänderter Sach- oder Rechtslage können rechtskräftige Wiederherstellungsmassnahmen nicht durch ein neues Baugesuch oder Vollstreckungsaufschubsgesuch umgangen…Wiederherstellung / RückbauUmnutzung / ZweckänderungBaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.