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Art. 47 Abs. 3 lit. a AIG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer ZH VB.2023.00687 · 04.04.2024AbgewiesenEin nachträglicher Familiennachzug nach Ablauf der gesetzlichen Frist setzt objektive, nachvollziehbare Gründe voraus; das jahrelange freiwillige Getrenntleben und der alleinige Wunsch nach Familienzusammenführung genügen nicht als wichtige familiäre Gründe im Sinne von Art. 47 Abs. 4 AIG. Schulische und soziale Schwierigkeiten der…VGer ZH VB.2023.00685 · 19.03.2024AbgewiesenMit der Wiedereinreise eines Schweizer Bürgers in die Schweiz nach vorübergehendem Auslandsaufenthalt beginnt keine neue Nachzugsfrist im Sinn von Art. 47 Abs. 3 lit. a AIG zu laufen, wenn diese bereits vor der Ausreise abgelaufen war. Ein nachträglicher Familiennachzug setzt wichtige familiäre Gründe voraus, die von der…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.