Art. 47 Abs. 2 NAPR Bellinzona/Claro
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VGer TI 52.2023.396 · 27.09.2023GutgeheissenEine Baubewilligung ist aufzuheben, wenn das projektierte hangseitige Stützmauersystem die kommunalen Abstandsvorschriften (Art. 13 Abs. 2 NAPR) verletzt und die hierfür erteilte Ausnahme rechtswidrig ist, weil eine Hangneigung von 9–10% keine aussergewöhnliche Situation im Sinne von Art. 47 NAPR begründet. Der Mangel ist nicht durch…BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.