Art. 47 Abs. 2 AIG
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VGer ZH VB.2024.00024 · 11.07.2024AbgewiesenWer eine dauerhafte Aufenthaltsbewilligung in einem FZA-Staat nicht zweckkonform nutzt, sondern einzig mit der Absicht erwirbt, danach gestützt auf Art. 42 Abs. 2 AIG in die Schweiz nachgezogen zu werden, macht den Familiennachzugsanspruch rechtsmissbräuchlich geltend. Der Anspruch erlischt in diesem Fall gemäss Art. 51 Abs. 1 lit. a AIG.Korpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.