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Art. 47 Abs. 1 RPV

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

75%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00403 · 09.07.2026Teilweise gutgeheissenBeschliesst eine Gemeindeversammlung entgegen dem Antrag des Gemeinderats, eine Gewässerabstandslinie nicht aufzuheben, muss dieser Entscheid auf einer hinreichenden Interessenabwägung nach Art. 3 Abs. 1 RPV beruhen; fehlt eine solche Begründung vollständig, ist der Planungsentscheid aufzuheben und die Sache zur Ergänzung des…OrtsplanungsrevisionVGer BE 100 2024 163 · 24.06.2026GutgeheissenEine kommunale Bauordnungsbestimmung, welche alle Arten von befristeten Nutzungen (Zwischennutzungen) in allen Bauzonen ohne differenzierte raumplanerische Interessenabwägung nach Art. 3 RPV für zonenkonform erklärt, verletzt Art. 22 Abs. 2 Bst. a und Art. 2 RPG sowie die Regeln des planerischen Stufenbaus. Eine solche Regelung ist…OrtsplanungsrevisionBaubewilligungVGer ZH VB.2023.00560 · 19.09.2024AbgewiesenEin privater Gestaltungsplan für ein Fussballstadion mit Hochhäusern ist rechtmässig, wenn das Mitwirkungsverfahren nach § 7 PBG korrekt durchgeführt wurde und die raumplanungsrechtliche Interessenabwägung nach Art. 3 RPV im Planungsbericht nach Art. 47 RPV hinreichend zum Ausdruck kommt. Die Möglichkeit, sich erst nach der Genehmigung…GestaltungsplanSondernutzungsplanRichtplanungVGer SG B 2018/150 · 20.05.2019Teilweise gutgeheissenEin Überbauungsplan mit besonderen Vorschriften (besV) kann von der Regelbauweise abweichen, sofern die Zweckbestimmung der Zone gewahrt bleibt und keine materielle Zonenplanänderung vorliegt. Die Abwägung zwischen innerer Verdichtung und Schutz nachbarlicher Interessen muss im Ermessensspielraum der Planungsbehörde liegen.GestaltungsplanOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.