Art. 47 Abs. 1 BGG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_458/2018 · 19.09.2018NichteintretenEine Beschwerde ans Bundesgericht in einer Angelegenheit des Bauens ausserhalb der Bauzone wird wegen Verspätung nicht behandelt, wenn sie nach Ablauf der 30-tägigen Beschwerdefrist gemäss Art. 100 Abs. 1 BGG eingereicht wird, wobei der Fristenstillstand nach Art. 46 Abs. 1 BGG während der Gerichtsferien (15. Juli bis 15. August) zu…Bauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.