Art. 46 KRVO
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer GR R 2023 83 · 26.06.2024GutgeheissenBauliche Massnahmen an einem altrechtlichen Gebäude innerhalb der Bauzone gelten als unzulässige neubauähnliche Umgestaltung, wenn weder äusserlich noch im Innern eine Kontinuität der bestehenden Konstruktion erkennbar ist. Als Neubaute ist das Projekt nach den regulären Neubauvorschriften zu beurteilen; die Besitzstandsgarantie nach…BaubewilligungVGer GR R 2023 86 · 26.06.2024GutgeheissenBauliche Massnahmen an einem altrechtlichen Gebäude innerhalb der Bauzone gelten als unzulässige neubauähnliche Umgestaltung, wenn weder äusserlich noch im Innern eine Kontinuität der bestehenden Konstruktion erkennbar ist. Als Neubaute ist das Projekt nach den regulären Neubauvorschriften zu beurteilen; die Besitzstandsgarantie nach…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.