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Art. 46 cpv. 1 LPAmm

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer TI 52.2020.570 · 09.08.2022Teilweise gutgeheissenEine Zufahrtsrampe auf Stahlbetonpiloten, die in ihrem ersten Abschnitt Höhen von 4.50 bis 5.40 m erreicht und damit denselben Wirkungskreis wie ein Gebäude hat, ist als Hauptbau einzustufen und muss den allgemeinen Grenzabstand von 4 m nach Art. 16 cpv. 1 NAPR einhalten. Fehlt es an dieser Konformität, ist die Baubewilligung aufzuheben…BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.