Art. 46 Abs. 3 BauG/BE
6 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
17%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_667/2023 · 03.06.2024AbgewiesenFormell und materiell rechtswidrige Bauten ausserhalb der Bauzone, in Naturschutzgebieten, im Wald und im Gewässerraum müssen auch bei fehlender Gutgläubigkeit der Bauherrschaft wiederhergestellt werden, sofern dies verhältnismässig ist und keine Verwirkung eintritt.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungVGer BE 100 2023 12 · 15.12.2022AbgewiesenEine gastgewerbliche Betriebsbewilligung für Aussensitzplätze setzt eine entsprechende Baubewilligung voraus; diese Baubewilligungspflicht nach Art. 22 RPG bestand bereits vor dem Bundesgerichtsurteil von 2008 und schliesst sowohl eine Besitzstandsgarantie als auch die Übertragung einer widerrufenen Betriebsbewilligung aus. Wer keine…BaubewilligungBGer 1C_472/2020 · 18.01.2022AbgewiesenEin Prostitutionsbetrieb in einer Wohnzone mit überwiegendem Wohnanteil gilt aufgrund ideeller Immissionen als stark störend und damit zonenwidrig. Eine Ausnahmebewilligung nach kantonalem Recht setzt besondere Verhältnisse voraus, die vorliegend nicht gegeben sind. Die Wiederherstellungsanordnung ist verhältnismässig, da zwingende…BaubewilligungAusnahmebewilligungWiederherstellung / RückbauUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_205/2019 · 21.02.2020AbgewiesenSexgewerbliche Nutzung in einer Wohnzone ist auch bei diskreter Führung und fehlenden konkreten Immissionen als zonenwidrig zu beurteilen. Ein zwingendes öffentliches Interesse an deren Verbot kann abstrakt bejaht werden, insbesondere zum Schutz der Wohnnutzung und der Nutzungsordnung.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauVGer BE 100 2018 185 · 01.03.2019GutgeheissenSexgewerbebetriebe in Wohnzonen gelten aufgrund der von ihnen ausgehenden ideellen Immissionen abstrakt als stark störend und zonenwidrig (Art. 24 Abs. 1 BauG BE, Art. 90 BauV BE); ob der Betrieb diskret geführt wird und kaum materielle Immissionen verursacht, ist für die Bejahung eines zwingenden öffentlichen Interesses an der…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_446/2017 · 20.12.2017AbgewiesenDie Baubewilligungspflicht für Umnutzungen ist nach objektiver Eignung der baulichen Vorkehr zu beurteilen, nicht nach subjektiven Nutzungsabsichten. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands kann auch nach fünf Jahren verlangt werden, wenn die Rechtswidrigkeit für die Behörden nicht erkennbar war.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.