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Art. 46 Abs. 2 GBR Steffisburg

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2018 185 · 01.03.2019GutgeheissenSexgewerbebetriebe in Wohnzonen gelten aufgrund der von ihnen ausgehenden ideellen Immissionen abstrakt als stark störend und zonenwidrig (Art. 24 Abs. 1 BauG BE, Art. 90 BauV BE); ob der Betrieb diskret geführt wird und kaum materielle Immissionen verursacht, ist für die Bejahung eines zwingenden öffentlichen Interesses an der…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauUmnutzung / Zweckänderung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.