Art. 46 Abs. 2 Bst. e BauG
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2025 83 · 10.09.2026GutgeheissenBeim nachträglichen Baubewilligungsverfahren nach Art. 46 BauG sind baupolizeiliche Wiederherstellungsmassnahmen und das nachträgliche Baugesuch gesamthaft und gleichzeitig zu beurteilen; eine Wiederherstellungsanordnung, die einen zentralen Aspekt der Zonenkonformität des Baugesuchs vorwegnimmt, kann nicht selbständig aufrechterhalten…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauVGer BE 100 2025 190 · 07.07.2026AbgewiesenEine ohne Baubewilligung errichtete und als Parkplatz genutzte Betonrampe, die weder einen zusätzlichen Strassenanschluss noch eine gesetzeskonforme Entwässerung aufweist, ist formell rechtswidrig und kann nicht nachträglich bewilligt werden; die Wiederherstellungsverfügung (Pfosten und Entwässerungsrinne) ist verhältnismässig.…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauVGer BE 100 2024 124 · 28.04.2025RückweisungEine Baute in der Landwirtschaftszone ist bestimmungsgemäss nutzbar im Sinne von Art. 24c Abs. 1 RPG, solange die tragenden Konstruktionen mehrheitlich intakt sind; ein blosser Leerstand von einigen Jahren ohne klare Nutzungsaufgabe schliesst den Besitzstandsschutz nicht aus.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungBaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.