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Art. 46 Abs. 2 BauG BE

6 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer BE 100 2025 137 · 28.07.2026AbgewiesenKosten einer baupolizeilichen Intervention können der Grundeigentümerin nur insoweit auferlegt werden, als die Massnahmen sachlich notwendig waren; unnötiger Mehraufwand infolge Abweichung vom gesetzlich vorgesehenen Verfahren ist nicht verursachergerecht überwälzbar.Wiederherstellung / RückbauVGer BE 100 2022 303 · 22.11.2024AbgewiesenDer Teilabbruch und Wiederaufbau einer Stützmauer stellt keine bewilligungsfreie Unterhaltsarbeit dar, selbst wenn dabei überwiegend die abgebrochenen Originalsteine wiederverwendet werden. Eine Stützmauer, die an der Grundstücksgrenze den gewachsenen Boden um mehr als 1,2 m überragt, ist nach Art. 79h EG ZGB (BE) nicht…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauVGer BE 100 2024 165 · 18.11.2024AbgewiesenZur Rechtsverzögerungs- bzw. Rechtsverweigerungsbeschwerde in einem nachträglichen Baubewilligungsverfahren ist auch die Grundeigentümerin legitimiert, die nicht Baugesuchstellerin ist, da sie in einem allfälligen Wiederherstellungsverfahren Partei wäre. Die Frist zur Erhebung einer Rechtsverzögerungsbeschwerde beginnt mit dem…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauVGer BE 100 2022 281 · 12.12.2023AbgewiesenWird ein Strassenanschluss ohne Baubewilligung erstellt und fehlt es an Gutgläubigkeit der Bauherrschaft, so überwiegt das gewichtige öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit deren private Interessen an der Beibehaltung des unbewilligten Anschlusses, und die Wiederherstellungsanordnung nach Art. 46 BauG ist verhältnismässig, auch…Wiederherstellung / RückbauBaubewilligungVGer BE 100 2021 355 · 08.11.2022RückweisungDie Baubewilligungspflicht einer Baute oder Anlage kann nicht unabhängig von ihrer Nutzung beurteilt werden (Art. 22 Abs. 1 RPG, Art. 1a Abs. 2 BauG); die Frage einer allfälligen Umnutzung eines Kiesplatzes zu einem Parkplatz liegt deshalb innerhalb des Streitgegenstands eines baupolizeilichen Verfahrens. Tritt die Vorinstanz auf…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_285/2021 · 17.12.2021AbgewiesenEin Lagerplatz in der Landwirtschaftszone ist nicht besitzstandsgeschützt, wenn er nach Inkrafttreten des kantonalen Baugesetzes (1. Januar 1971) errichtet wurde und damit baubewilligungspflichtig war. Die Aufsichtsbehörde darf einschreiten, wenn die Gemeinde ihre baupolizeilichen Pflichten vernachlässigt.Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.