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Art. 45 PBG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2020/197 · 08.11.2021AbgewiesenEin Sondernutzungsplan muss sich am Rahmennutzungsplan orientieren und darf diesem nicht grundsätzlich widersprechen. Ein Anspruch auf Erlass eines Sondernutzungsplans oder einer Planungszone besteht nicht, wenn keine geänderten Verhältnisse (Art. 21 Abs. 2 RPG) oder ein begründeter Anlass vorliegen.SondernutzungsplanPlanungszone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.