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Art. 45 AIG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00013 · 17.04.2024AbgewiesenBei ausländischen Personen, die vor Erteilung der aktuellen Aufenthaltsbewilligung bereits mit einer Kurzaufenthaltsbewilligung die rechtliche Möglichkeit zum Familiennachzug besassen, wird diese Zeit auf die Fünfjahresfrist nach Art. 47 AIG angerechnet, um eine Ungleichbehandlung gegenüber direkt mit Aufenthaltsbewilligung Eingereisten…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.