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Art. 45 Abs. 2 VRP

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2024/197 · 13.10.2025AbgewiesenDie Umnutzung eines ehemaligen Alters- und Schwesternheims in ein Flüchtlingszentrum mit Verdoppelung der Belegung (von 59 auf 116 Personen) untersteht der Baubewilligungspflicht nach Art. 22 RPG und Art. 136 PBG, da nicht von vornherein ausgeschlossen werden kann, dass die Auswirkungen auf Raum, Umwelt und Nachbarschaft geringfügig sind.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungVGer SG B 2021/6 · 23.11.2021NichteintretenEine Gemeinde kann eine Sichtzonenverfügung für eine geplante, aber nicht realisierte Zufahrt nicht isoliert anfechten, wenn der Bauabschlag unangefochten bleibt und die Sichtzone damit gegenstandslos wird. Mangels aktuellem Interesse ist auf die Beschwerde nicht einzutreten.BaubewilligungVGer SG B 2021/8 · 12.07.2021AbgewiesenEine gemeindeweite Gestaltungsvorschrift, die über das Verunstaltungsverbot hinausgeht, ist ohne konkrete Gebietsbegrenzung mit Art. 93 Abs. 4 BauG und Art. 99 Abs. 2 PBG nicht vereinbar. Die materielle Rechtmässigkeit einer Bepflanzungsauflage für eine geänderte Stützmauer kann im Rahmen eines neuen Baugesuchs neu geprüft werden, da…BaubewilligungVGer SG B 2020/42 · 05.09.2020AbgewiesenDas Verunstaltungsverbot nach Art. 99 Abs. 1 PBG ist eigenständig zu prüfen, kann aber nur greifen, wenn das Bauvorhaben nach allgemeiner Anschauung als qualifiziert unschön gilt. Die Vorinstanz überschreitet ihre Kognitionsbefugnis nicht, wenn sie die gemeindliche Würdigung als nicht vertretbar erachtet.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.