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Art. 44a USG

5 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

40%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2023.00725 · 28.11.2024Teilweise gutgeheissenBei der Beurteilung der ÖV-Erschliessungsqualität nach § 237 Abs. 1 PBG sind auch ausserhalb des Gemeindegebiets liegende Umstände wie das Einzugsgebiet eines Einkaufszentrums zu berücksichtigen, während bei der Parkplatzbedarfsermittlung nach der kommunalen Parkplatzverordnung ausschliesslich eine einheitliche ÖV-Güteklasse massgebend…BaubewilligungBRG ZH BRGE I Nrn. 0022-0023/2024 · 01.03.2024Teilweise gutgeheissenBei überdurchschnittlichen Emittenten in einem lufthygienisch belasteten Gebiet können verschärfte Emissionsbegrenzungen (hier: Reduktion von Kundenparkplätzen auf das Minimum der PPV) auch ohne explizite Grundlage im Massnahmenplan oder in der Parkplatzverordnung direkt gestützt auf Art. 11 Abs. 3 und Art. 12 USG angeordnet werden,…BaubewilligungBGer 1C_367/2016 · 07.02.2017AbgewiesenDie Interessenabwägung fiel zugunsten der raumplanerischen Standortvorteile (zentrale Lage, gute Erschliessung, Umnutzung von Industriebrache) und der regionalen Verkehrs- und Luftbelastungsoptimierung aus. Die Nachteile (Verkehrszunahme, lokale Luftbelastung) wurden durch Massnahmen im Gestaltungsplan und Sonderbauvorschriften als…GestaltungsplanRichtplanungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_405/2012 · 12.09.2013AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen verkehrsbedingten Emissionen und der Ansiedlung verkehrsintensiver Nutzungen in einer Sondernutzungszone ist bundesrechtskonform, wenn die Gemeinde durch ein Gesamtkonzept (z. B. Gestaltungsplan) gleichwertige Massnahmen zur Emissionsbegrenzung trifft, selbst wenn diese nicht strikt kantonalen…GestaltungsplanBaubewilligungBGer 1C_463/2011 · 30.08.2012AbgewiesenDie Interessenabwägung zwischen lufthygienischen Belangen und wirtschaftlichen Erwägungen (Wettbewerbsneutralität, Lenkungswirksamkeit) fällt zugunsten der Vorinstanz aus: Isolierte Parkgebühren von Fr. 2.--/h sind nicht zwingend lenkungswirksam und können zu Wettbewerbsverzerrungen führen.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.