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Art. 44 Abs. 3 GSchG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 26%
BGer 1C_227/2016 · 25.01.2017AbgewiesenEin Baustopp für eine Kiesgrube im Gewässerschutzbereich Au ist nicht gerechtfertigt, wenn keine konkrete Gefährdung des Grundwassers besteht und die bestehenden Bewilligungsauflagen eingehalten werden.BaubewilligungBGer 1A.250/1999 · 18.05.2000AbgewiesenBei der Interessenabwägung nach Art. 24 Abs. 1 lit. b RPG überwiegen die gewässerschutzrechtlichen Interessen (Schutz eines bereits belasteten Grundwasservorkommens) gegenüber dem privaten wirtschaftlichen Interesse am Kiesabbau und dem öffentlichen Interesse an der regionalen Kiesversorgung.BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.