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Art. 44 Abs. 1 lit. b AIG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2023.00420 · 11.07.2024AbgewiesenArt. 50 AIG verschafft Beschwerdeführenden keine vorteilhaftere Rechtsposition gegenüber Art. 43 f. AIG, wenn die Wohnvoraussetzung nach beiden Rechtsgrundlagen gleichermassen gilt. Die Bedingung des Nachweises einer bedarfsgerechten Wohnung innert Jahresfrist ist rechtmässig; ihr Nichterfüllen führt jedoch nicht automatisch zur…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.