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Art. 43 VRPG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2022 128 · 04.04.2022AbgewiesenEin Gesuch um Wiederherstellung einer versäumten Beschwerdefrist muss innert 30 Tagen nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden (Art. 43 Abs. 2 VRPG); gleichzeitig ist die versäumte Rechtshandlung nachzuholen. Wer die Fristversäumnis auf gesundheitliche Gründe stützt, hat nachzuweisen, dass das Hindernis bis zur Gesuchseinreichung…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.