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Art. 43 RPV

11 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

27%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
KGer LU 7H 24 61 · 23.12.2025GutgeheissenEine vor dem 1. Januar 1980 gestützt auf ein sachlich begründetes Bedürfnis (Art. 27 GSchG 1972) rechtmässig erstellte Tankstelle fällt unter den Anwendungsbereich von Art. 37a RPG (erste Fallgruppe), auch wenn sie als standortgebundene Baute bewilligt wurde und nie zonenkonform war. Das sachlich begründete Bedürfnis ist im Sinne der…Bauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungWiederherstellung / RückbauUmnutzung / ZweckänderungBaubewilligungVGer AG WBE.2023.235 · 18.03.2024AbgewiesenEine ohne Baubewilligung errichtete Hofüberdachung ausserhalb der Bauzone ist weder als landwirtschaftliche noch als gewerbliche Baute bewilligungsfähig, wenn die Anlage nicht dem eigenen Landwirtschaftsbetrieb dient und die Erweiterungsreserve nach Art. 43 Abs. 2 RPV klar überschritten wird. Ein Wiederherstellungsbefehl ist…Bauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBaubewilligungAusnahmebewilligungVGer ZG V 2022 52 · 03.01.2024AbgewiesenEine vollständige Umnutzung einer altrechtlichen, zonenwidrigen Gewerbebaute zu reiner Wohnnutzung (21 Studios) ausserhalb der Bauzone ist weder nach Art. 37a RPG noch nach Art. 24c RPG bewilligungsfähig, da sie die Identität der Baute nicht wahrt und den Rahmen der zulässigen Zweckänderungen sprengt.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_303/2022 · 12.06.2023AbgewiesenEine Umnutzung einer geschützten Sägerei in der Landwirtschaftszone zu einer Lager- und Werkstattnutzung für ein Sanitärunternehmen ist baubewilligungspflichtig und kann nicht bewilligt werden, wenn sie die Entfernung der schutzwürdigen Sägereieinrichtungen voraussetzt. Die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist anzuordnen,…Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungBaubewilligungBGer 1C_557/2021 · 28.03.2023AbgewiesenTransformations an einer Tennisanlage in der Landwirtschaftszone sind gemäss Art. 37a RPG und Art. 43 RPV zulässig, wenn keine neue Umweltbelastung entsteht und die Nutzung nicht erweitert wird. Die Garantie der erworbenen Situation (Art. 24c RPG) gilt nicht für nach dem 1. Juli 1972 erstellte Anlagen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer BE 100 2020 243 · 12.10.2021AbgewiesenEine Wiederherstellungsverfügung muss keine Frist zum Einreichen eines nachträglichen Baugesuchs setzen, wenn das Vorhaben offensichtlich nicht bewilligungsfähig ist; bei einer bewilligungslosen Parkfläche in der Landwirtschaftszone und einem kommunalen Landschaftsschutzgebiet ist dies der Fall, wenn weder die Ausnahmevoraussetzungen…Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungBaubewilligungBGer 1C_604/2018 · 16.04.2020AbgewiesenEine Recycling-Umschlag- und Sammelstation in der Landwirtschaftszone und innerhalb eines Amphibienlaichgebiets von nationaler Bedeutung (IANB) ist nicht bewilligungsfähig, da sie dem Schutzziel nach Art. 6 AlgV widerspricht und überwiegende Interessen des Naturschutzes (Art. 43a lit. e RPV) entgegenstehen.BaubewilligungAusnahmebewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_185/2019 · 12.11.2019AbgewiesenEin Wiedererwägungsgesuch ist nur zulässig, wenn sich der Sachverhalt oder die Rechtslage entscheidrelevant ändert. Die Anerkennung eines landwirtschaftlichen Betriebs aufgrund unzulässiger Pferdehaltung rechtfertigt keine Wiedererwägung.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer SG B 2015/131 · 30.05.2017AbgewiesenBaubewilligungen für Bauten ausserhalb der Bauzone, die ohne die nach damals geltendem Recht erforderliche kantonale Zustimmung erteilt wurden, sind nichtig. Eine Besitzstandsgarantie nach Art. 24c RPG oder Art. 43 RPV setzt die materielle Rechtmässigkeit der Bauten voraus, die hier nicht gegeben ist.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneBGer 1C_382/2016 · 06.04.2017GutgeheissenEin Wiederaufbau einer altrechtlichen Baute in der Landwirtschaftszone ist nach Art. 24c RPG und Art. 42 RPV zu beurteilen, nicht nach Art. 37a RPG und Art. 43 RPV. Überschreitet die Erweiterung die massvolle Grenze von 30 % oder 100 m², ist das Baugesuch abzuweisen.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungBGer 1C_655/2015 · 16.11.2016GutgeheissenEin Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone kann nicht als massvolle Erweiterung eines Lagerplatzes nach Art. 37a RPG i.V.m. Art. 43 RPV bewilligt werden, wenn die ursprüngliche Baute oder Anlage materiell rechtswidrig war oder die geplante Nutzung die Identität der Vorlage sprengt. Überwiegende Interessen der Raumplanung (Art. 43a lit. e…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.