Art. 43 BauG
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer BE 100 2021 191 · 30.09.2021NichteintretenHebt eine Beschwerdeinstanz einen Teil eines Bau- und Baupolizeientscheids auf und weist sie die Sache insoweit zurück, stellt ihr gesamter Entscheid einen Zwischenentscheid dar, wenn zwischen den Regelungsgegenständen ein derart enger formeller und materieller Zusammenhang besteht, dass eine isolierte Beurteilung einzelner Teilaspekte…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauVGer BE 100 2020 94 · 25.08.2021AbgewiesenEine mangelhaft publizierte Baubewilligung entfaltet lediglich hinkende Rechtskraft und berechtigt übergangene Organisationen zur nachträglichen Beschwerde; ein Widerruf nach Art. 43 BauG ist deshalb nicht gerechtfertigt. Der Widerruf einer bereits durch erhebliche Arbeiten teilweise ausgeführten Baubewilligung setzt voraus, dass mit…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer BE 100 2019 122 · 27.03.2020AbgewiesenEin Widerruf einer Baubewilligung nach Art. 43 BauG setzt voraus, dass die Bewilligung im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften erteilt wurde oder ihre Ausübung die öffentliche Ordnung erheblich verletzt; eine bloss künftig mögliche Überschreitung der Ausnützungsziffer auf neu abparzellierten Nachbargrundstücken…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.