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Art. 43 AIG

9 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

11%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2024 385 · 26.05.2026RückweisungBei anerkannten Flüchtlingen mit Asyl, denen eine Ausreise in den Drittstaat nicht zumutbar ist, rechtfertigt die Geburt eines gemeinsamen Kindes in Verbindung mit der prekären Lage der Mutter als alleinerziehende Flüchtlingsfrau im Drittstaat einen nachträglichen Familiennachzug nach Ablauf der Nachzugsfrist gemäss Art. 47 Abs. 4 AIG;…VGer ZH VB.2025.00569 · 12.11.2025AbgewiesenWer seine Familie über mehr als 14 Jahre hinweg freiwillig im Ausland belassen hat, kann nach Ablauf der Nachzugsfrist gemäss Art. 47 Abs. 4 AIG keine wichtigen familiären Gründe geltend machen, wenn weder die behauptete Pflegebedürftigkeit der Schwiegereltern noch eine Erkrankung des Beschwerdeführers noch Integrationsaspekte der…VGer ZH VB.2025.00018 · 07.05.2025AbgewiesenBei der Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung nach Trennung von der Ehefrau ist eine umfassende Interessenabwägung nach Art. 8 Abs. 2 EMRK vorzunehmen, die das Kindeswohl, die affektive und wirtschaftliche Eltern-Kind-Beziehung sowie das Verhalten des Ausländers während der gesamten Anwesenheitsdauer berücksichtigt.…VGer ZH VB.2024.00446 · 13.03.2025AbgewiesenNacheheliche Aufenthaltsansprüche nach Art. 50 AIG setzen voraus, dass zum Zeitpunkt der definitiven Auflösung der Ehegemeinschaft die originäre Anspruchsberechtigung des EU-Ehegatten noch besteht; erlischt die Niederlassungsbewilligung der EU-angehörigen Ehegattin vor diesem Zeitpunkt, entfällt auch der abgeleitete Anspruch des in der…VGer ZH VB.2024.00297 · 06.02.2025AbgewiesenEin Aufenthaltsanspruch gestützt auf Art. 8 Abs. 1 EMRK setzt bei einer kinderlosen Konkubinatsbeziehung eine langdauernde und gefestigte Partnerschaft voraus; ein ausländischer Registereintrag (hier: katalanische «beständige Partnerschaft») vermag diesen Beweis allein nicht zu erbringen, wenn er keine Rückschlüsse auf Dauer und…VGer ZH VB.2024.00384 · 28.08.2024AbgewiesenBei der Berechnung der Dreijahresfrist für ein nacheheliches Aufenthaltsrecht (Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG) ist im Ausland verbrachte Zeit nicht anrechenbar; mehrere aufeinanderfolgende Ehegemeinschaften zwischen denselben Ehepartnern dürfen nicht zusammengerechnet werden, selbst wenn die Ehe nie geschieden wurde und zwischenzeitlich eine…VGer BE 100 2023 49 · 31.07.2024AbgewiesenEin nachträglicher Familiennachzug nach abgelaufenen Fristen gemäss Art. 47 AIG kann nicht auf das Freizügigkeitsabkommen (FZA) gestützt werden, wenn der nachziehende Elternteil Drittstaatsangehöriger war und die Ehe mit der EU-Staatsangehörigen im Zeitpunkt des Gesuchs bereits geschieden war.VGer ZH VB.2023.00701 · 11.07.2024GutgeheissenEine nach Art. 47 Abs. 1 AIG abgelaufene Nachzugsfrist kann ausnahmsweise nach Art. 47 Abs. 4 AIG überwunden werden, wenn objektive Gründe — namentlich ein bewaffneter Bürgerkrieg, der die nachzugswillige Person zur intern vertriebenen Person gemacht hat — die Fortführung der Fernbeziehung unzumutbar machen und das Interesse am…VGer ZH VB.2023.00384 · 21.03.2024AbgewiesenEin nachträgliches Wiedererwägungsgesuch um Familiennachzug ist nur dann materiell zu behandeln, wenn eine wesentliche Änderung der rechtserheblichen Sachumstände seit dem letzten Entscheid glaubhaft gemacht wird; eine in der Schweiz während unerlaubten Aufenthalts entstandene Erkrankung der Kinder sowie eine bereits bekannte allgemeine…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.