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Art. 43 Abs. 4 BewD

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer BE 100 2023 256 · 12.12.2024AbgewiesenEin Ausnahmegrund für das Unterschreiten des Grenzabstands kann zwar in der historischen Bebauungsstruktur (ISOS-Schutzziel, Baugruppe) liegen; er rechtfertigt aber keine weitergehende Abweichung, als die Besonderheit reicht. Eine Erhöhung des Ersatzneubaus widerspricht den Interessen des Ortsbild- und Landschaftsschutzes und stellt…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer BE 100 2022 359 · 10.02.2022RückweisungEine Projektänderung im Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht ist zulässig, wenn sie den Rahmen einer Projektänderung nach Art. 43 Abs. 1 BewD nicht sprengt und Aussicht auf Bewilligung besteht; das Gericht weist die Sache in diesem Fall zur Prüfung und Genehmigung der Projektänderung an die Vorinstanz zurück. Teile des…BaubewilligungVGer BE 100 2019 41 · 07.04.2020AbgewiesenBei der Berechnung der Ausnützungsziffer ist auf die objektive tatsächliche Verwendbarkeit eines Raums abzustellen; eine geringfügige Unterschreitung der gesundheitspolizeilichen Mindestfensterfläche schliesst die Anrechenbarkeit nicht aus, wenn eine Gesamtwürdigung der Verhältnisse ergibt, dass der Raum für (erweiterte) Wohnzwecke…BaubewilligungVGer BE 100 2016 292 · 04.07.2017RückweisungWird das Terrain für ein Bauvorhaben abgegraben, ist für die Berechnung der massgebenden Gebäudehöhe nicht der gewachsene, sondern der fertige (tiefere) Boden massgebend; ein Eventualbegehren auf Rückweisung zur Prüfung einer Projektänderung ist zulässig, wenn das Gericht auf die Beschwerde eingetreten ist und die Projektänderung die…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.