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Art. 43 Abs. 3 GschG

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_473/2020 · 09.09.2021AbgewiesenDie Interessen an der Durchführung von Sondierbohrungen zur Erkundung von Mineralwasserressourcen überwiegen die Interessen am Schutz bestehender Fassungsbrunnen, sofern die Bohrungen unter Einhaltung der gewässerschutzrechtlichen Auflagen durchgeführt werden und keine konkrete Gefahr einer Beeinträchtigung der Grundwasserqualität oder…BaubewilligungBRG ZH BRGE III Nr. 0021/2021 · 24.02.2021AbgewiesenSondierbohrungen im Gewässerschutzbereich A bedürfen einer Bewilligung nach Art. 19 GSchG, sind aber bei fachgerechter Ausführung und unter Einhaltung der Vorgaben der GSchV sowie der Wegleitung Grundwasserschutz des BUWAL zulässig. Eine raumplanungsrechtliche Bewilligung nach Art. 24 RPG ist nicht erforderlich.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneVGer SG B 2019/19 · 11.08.2020NichteintretenDas Verwaltungsgericht tritt auf die Beschwerde nicht ein, da die Beschwerdeführerin als vertraglich verbundener Dritter kein schutzwürdiges Interesse an der Anfechtung der an die Bewilligungsnehmerin gerichteten Sanierungsverfügung nach Art. 41 GSchG hat.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.