Art. 43 Abs. 2 LSV
8 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
38%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00249 · 13.11.2025Teilweise gutgeheissenEine lärmschutzrechtliche Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV ist zulässig, wenn die Immissionsgrenzwerte nicht wesentlich überschritten werden, sämtliche verhältnismässigen Massnahmen nach Art. 31 Abs. 1 LSV ausgeschöpft sind und ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Siedlungsentwicklung nach innen besteht. Ein im…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_165/2024 · 07.08.2025GutgeheissenEine Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt voraus, dass alle verhältnismässigen Lärmschutzmassnahmen gemäss Art. 31 Abs. 1 LSV ausgeschöpft wurden und eine umfassende Interessenabwägung stattfindet, die auch Massnahmen an der Lärmquelle einbezieht.BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer SG B 2022/159 · 08.06.2023AbgewiesenDie Gewährung von Erleichterungen nach Art. 25 Abs. 2 USG setzt voraus, dass die Einhaltung der Planungswerte zu einer unverhältnismässigen Belastung führt. Dies ist nicht der Fall, wenn die Lärmaspekte bei der Planung grob vernachlässigt wurden und die Betreiberin sich vertraglich zur Einhaltung der Lärmempfindlichkeitsstufe II…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_264/2021 · 24.03.2022AbgewiesenEine Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt voraus, dass alle verhältnismässigen baulichen und gestalterischen Massnahmen zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte ausgeschöpft sind und ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Realisierung besteht. Bei einer nächtlichen Überschreitung der Immissionsgrenzwerte der…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_275/2020 · 06.12.2021AbgewiesenEine Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt voraus, dass alle verhältnismässigen Massnahmen gemäss Art. 31 Abs. 1 LSV ausgeschöpft und eine umfassende Interessenabwägung vorgenommen wurden. Fehlt eine nachvollziehbare Massnahmenprüfung oder Abwägung, ist die Bewilligung unzulässig.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_91/2020 · 04.03.2021AbgewiesenEine lärmschutzrechtliche Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt voraus, dass alle verhältnismässigen baulichen und gestalterischen Massnahmen nach Abs. 1 ausgeschöpft sind. Bei erheblicher Überschreitung der Immissionsgrenzwerte ist eine Ausnahmebewilligung nur bei äusserst gewichtigen Interessen zulässig.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_244/2019 · 25.08.2020GutgeheissenEine Ausnahmebewilligung nach Art. 31 Abs. 2 LSV setzt voraus, dass alle verhältnismässigen baulichen und gestalterischen Massnahmen zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte geprüft wurden. Erst dann kann eine umfassende Interessenabwägung zwischen Lärmschutz und raumplanerischen Anliegen erfolgen.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_704/2013 · 17.09.2014AbgewiesenEin überwiegendes öffentliches Interesse an der Unterbringung von Asylbewerbenden kann eine befristete Überschreitung der Lärm-Immissionsgrenzwerte rechtfertigen, sofern alle zumutbaren Schallschutzmassnahmen getroffen und die Verhältnismässigkeit gewahrt ist.BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.