Art. 43 Abs. 2 BZO
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BRG ZH BRGE I Nrn. 0052-0053/2026 · 10.04.2026GutgeheissenDie Baubewilligung für die Erstellung und Vergrösserung von Fortluftkaminen eines Gastrobetriebs in der Kernzone Altstadt Zürich ist aufzuheben, da die Kamine den gestalterischen Anforderungen nach § 238 Abs. 2 PBG und Art. 43 Abs. 2 BZO nicht genügen und den typischen Gebietscharakter sowie geschützte Objekte des Natur- und…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.