Art. 43 Abs. 2 BauG
2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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VGer BE 100 2020 94 · 25.08.2021AbgewiesenEine mangelhaft publizierte Baubewilligung entfaltet lediglich hinkende Rechtskraft und berechtigt übergangene Organisationen zur nachträglichen Beschwerde; ein Widerruf nach Art. 43 BauG ist deshalb nicht gerechtfertigt. Der Widerruf einer bereits durch erhebliche Arbeiten teilweise ausgeführten Baubewilligung setzt voraus, dass mit…BaubewilligungAusnahmebewilligungVGer BE 100 2020 50 · 29.03.2021AbgewiesenDer Widerruf einer rechtskräftig erteilten Baubewilligung (hier: für eine Kaminänderung an einer Stückholzfeuerungsanlage) setzt nach Art. 43 Abs. 1 BauG (BE) voraus, dass die Baubewilligung im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften erteilt wurde oder ihre Ausübung mit der öffentlichen Ordnung nicht mehr vereinbar ist;…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.