Art. 43 Abs. 1 RPV
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VGer ZH VB.2024.00618 · 17.07.2025AbgewiesenEin Kinderspielplatz mit Trampolinanlage als Teil des Aussenbetriebs eines Restaurants in der Landwirtschaftszone ist bewilligungspflichtig nach Art. 22 Abs. 1 RPG und kann weder gestützt auf Art. 24c RPG (erweiterte Besitzstandsgarantie) noch auf Art. 24 RPG (Standortgebundenheit) bewilligt werden. Die auf Wohnbauten zugeschnittene…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligungWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.