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Art. 43 Abs. 1 MedBG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2025.00324 · 18.12.2025AbgewiesenEine Apothekerin, die in ihrem Verantwortungsbereich die unzulässige Verabreichung von Impfstoffen duldet und auf der Website der Apotheke irreführende Werbung zulässt, verletzt ihre Berufspflichten nach Art. 40 lit. a und d MedBG. Eine Verwarnung als mildeste Disziplinarmassnahme ist bei mehrfach betroffenen Patientinnen und…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.