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Art. 43 Abs. 1 lit. c AIG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer ZH VB.2024.00321 · 27.11.2024AbgewiesenVerletzen Beschwerdeführende ihre Mitwirkungspflicht nach Art. 90 AIG krass, indem sie trotz wiederholter Aufforderung keine vollständige Buchhaltung und kein Kassabuch einreichen, so können die behaupteten Einkünfte nicht berücksichtigt werden und die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung zum Familiennachzug nach Art. 43 Abs. 1 lit. c…

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.