Art. 43 Abs. 1 Bst. c LSV
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VGer BE 100 2018 84 · 06.12.2018AbgewiesenEin Tankstellenshop mit Betriebszeiten bis 22.00 Uhr ist in einer gemischten Wohn- und Gewerbezone als «mässig störender Betrieb» zonenkonform, wenn weder Wortlaut noch Gemeindepraxis eine Beschränkung auf die üblichen Arbeitszeiten belegen; massgebend ist das abstrakte Störpotenzial, nicht die konkreten Einwirkungen auf benachbarte…BaubewilligungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.