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Art. 43 Abs. 1 BewD

4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer BE 100 2023 105 · 15.10.2024AbgewiesenDer Umgebungsschutz eines Baudenkmals nach Art. 10b BauG (BE) verbietet nicht jeden Eingriff in die Umgebung des Schutzobjekts; entscheidend ist, ob die unmittelbare Nahumgebung erhalten bleibt und das Baudenkmal nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Ein im abparzellierten Gartenbereich einer schützenswerten Villa geplantes…BaubewilligungVGer BE 100 2022 359 · 10.02.2022RückweisungEine Projektänderung im Beschwerdeverfahren vor dem Verwaltungsgericht ist zulässig, wenn sie den Rahmen einer Projektänderung nach Art. 43 Abs. 1 BewD nicht sprengt und Aussicht auf Bewilligung besteht; das Gericht weist die Sache in diesem Fall zur Prüfung und Genehmigung der Projektänderung an die Vorinstanz zurück. Teile des…BaubewilligungVGer BE 100 2020 199 · 15.06.2021AbgewiesenEine Stützmauer, die die kommunale Maximalhöhe von 1,2 m geringfügig überschreitet, kann bei besonderer Topographie (steilem Gelände, vorbestehender Stützmauer) auf Grundlage von Art. 24 Abs. 5 GBR bewilligt werden; eine Ausnahme vom Strassenabstand nach Art. 81 Abs. 1 SG ist zulässig, wenn die Verkehrssicherheit sichergestellt ist und…BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_510/2015 · 13.06.2016AbgewiesenDie Einordnung einer Mobilfunkanlage in die Umgebung ist eine Rechtsfrage, die das Gericht aufgrund der konkreten örtlichen Verhältnisse und unter Berücksichtigung von Fachgutachten zu beurteilen hat. Ein neuer Augenschein ist nicht erforderlich, wenn die örtlichen Verhältnisse bereits hinreichend dokumentiert sind und keine…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.