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Art. 43 Abs. 1 BauG (BE)

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VGer BE 100 2020 50 · 29.03.2021AbgewiesenDer Widerruf einer rechtskräftig erteilten Baubewilligung (hier: für eine Kaminänderung an einer Stückholzfeuerungsanlage) setzt nach Art. 43 Abs. 1 BauG (BE) voraus, dass die Baubewilligung im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften erteilt wurde oder ihre Ausübung mit der öffentlichen Ordnung nicht mehr vereinbar ist;…BaubewilligungWiederherstellung / Rückbau

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.