Art. 42a RPV
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
67%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
VGer SG B 2014/182 · 25.05.2016Teilweise gutgeheissenEin freiwillig abgebrochenes und wiederaufgebautes Wohnhaus in der Landwirtschaftszone geniesst keinen Bestandesschutz nach Art. 24c RPG, wenn die ursprüngliche Baute zum Zeitpunkt des Abbruchs nicht mehr bestimmungsgemäss nutzbar war und der Wiederaufbau nicht innert angemessener Frist beantragt wurde.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauAusnahmebewilligungVGer SG B 2015/100 · 25.05.2016Teilweise gutgeheissenEin Abbruch und Wiederaufbau eines zonenwidrig gewordenen Ferienhauses in der Landwirtschaftszone ist nach Art. 24c RPG zulässig, wenn die Identität der Baute gewahrt bleibt, die bestimmungsgemässe Nutzbarkeit gegeben ist und die Erweiterungen für eine zeitgemässe Wohnnutzung, energetische Sanierung oder bessere Landschaftseinpassung…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneWiederherstellung / RückbauBGer 1C_776/2013 · 03.05.2016AbgewiesenTransformationen und Umnutzungen von Gebäuden ausserhalb der Bauzone unterliegen den strengen Voraussetzungen von Art. 24c RPG und Art. 42 RPV. Selbst bei Qualifizierung als Nebenfläche ist eine Umnutzung unzulässig, wenn sie die Identität des Gebäudes oder die zulässige Ausnutzung überschreitet.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.