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Art. 42 cpv. 4 OPT

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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VGer TI 52.2022.327 · 07.09.2022AbgewiesenEin ausserhalb der Bauzone gelegenes Gebäude, das im Zeitpunkt der Bauarbeiten nicht mehr seiner Zweckbestimmung entsprechend nutzbar war (verlassene Ruine mit eingestürztem Dach und vollständig instabilen Aussenmauern), kann nicht gestützt auf Art. 24c RPG nachträglich bewilligt werden; zudem schliesst die wesentliche Veränderung der…Bauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungAusnahmebewilligungVGer TI 52.2022.118 · 09.03.2022AbgewiesenEine Baubewilligung, die der Gemeinderat für ein Vorhaben ausserhalb der Bauzone ohne das nach Art. 25 cpv. 2 LPT erforderliche kantonale Mitwirken erteilt hat, ist nichtig; der Bauherr kann sich darauf nicht berufen. Für eine Wiederherstellungsbewilligung nach Art. 24c LPT und Art. 42 cpv. 4 OPT muss das vorbestehende Gebäude bei der…BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.