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Art. 42 cpv. 1 LTF

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 26%
BGer 1C_246/2022 · 18.05.2022NichteintretenEine Beschwerde ans Bundesgericht, die sich nicht mit den Erwägungen des angefochtenen Entscheids auseinandersetzt, ist mangels hinreichender Begründung nach Art. 42 Abs. 2 LTF unzulässig; Fristen nach Art. 100 Abs. 1 LTF können auch bei Erkrankung des Alleinverwaltungsrats einer juristischen Person nicht erstreckt werden.Wiederherstellung / RückbauBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.