Art. 42 Abs. 1 LTF
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BGer 1C_376/2017 · 17.07.2017NichteintretenEine Beschwerde an das Bundesgericht gegen einen Entscheid der ersten kantonalen Instanz in einer Sache der materiellen Enteignung ist unzulässig, wenn dieser Entscheid vor der kantonalen Rechtsmittelinstanz anfechtbar war; das Bundesgericht kann nur den letztinstanzlichen kantonalen Entscheid überprüfen (Art. 86 Abs. 1 lit. d LTF).AuszonungKorpusmittel: 26%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-10-11). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.